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BVerwG, 19.04.1979 - 4 B 27.79 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Baulücke innerhalb eines Bebauungszusammenhangs
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.1978 - VII A 1184/77
- BVerwG, 19.04.1979 - 4 B 27.79
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66
Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG
Auszug aus BVerwG, 19.04.1979 - 4 B 27.79
(vgl. Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 2.66 -. BVerwGE 31, 20 [21 f.] mit weiteren Hinweisen). - BVerwG, 08.02.1974 - IV C 77.71
Bodenrecht; Außenbereich; In der Aufstellung befindlicher Bebauungsplan als …
Auszug aus BVerwG, 19.04.1979 - 4 B 27.79
Diese Darlegung hält sich im rechtlichen Rahmen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, derzufolge § 35 Abs. 3 BBauG keine abschließende Aufzählung der öffentlichen Belange enthält und zu den öffentlichen Belangen, die durch ein sonstiges Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden dürfen, auch die planerischen Vorstellungen der Gemeinde jedenfalls dann gehören, wenn die förmliche Planung - ohne schon rechtsverbindlich zu sein - ein Stadium erreicht hat, das hinreichend verläßliche Schlüsse auf ihre Verwirklichung gestattet (Urteil vom 8. Februar 1974 - BVerwG IV C 77.71 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 107 [S. 78] mit weiteren Hinweisen).